Um die Anschaffung von Wohnimmobilien zur Eigennutzung zu erleichtern, hat der österreichische Gesetzgeber eine befristete Befreiung von den Grundbuchgebühren beschlossen. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst (ohne Gewähr):
Was wird gefördert?
Die Befreiung betrifft die Gebühren für die Eintragung des Eigentumsrechts (normalerweise 1,1 %) sowie des Pfandrechts (normalerweise 1,2 %) im Grundbuch.
Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:
- Zeitraum:
Der Kaufvertrag oder Pfandbestellungsvertrag muss nach dem 31. März 2024 abgeschlossen worden sein. Der Antrag auf Eintragung muss zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 beim Grundbuchgericht einlangen.
- Dringendes Wohnbedürfnis:
Die Immobilie muss der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen. Dies muss durch die Meldung des Hauptwohnsitzes an der neuen Adresse und die Aufgabe der bisherigen Wohnrechte nachgewiesen werden.
- Entgeltlichkeit:
Die Begünstigung gilt nur für entgeltliche Erwerbe (z. B. Kauf). Erbschaften oder Schenkungen sind von dieser Befreiung ausgeschlossen.
- Finanzierung:
Bei Pfandrechten muss das Darlehen zu mehr als 90 % für den Kauf, die Errichtung oder die Sanierung der Wohnstätte verwendet werden.
Betragsgrenzen und Freibeträge:
- Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,-.
- Übersteigt der Wert diesen Betrag, ist nur für den darüber hinausgehenden Teil die Gebühr zu entrichten.
- Wichtig: Ab einer Bemessungsgrundlage von über 2 Millionen Euro („Luxusimmobilie“) entfällt die Befreiung vollständig.
Nachweise und Fristen:
Die Bestätigung über die Meldung des Hauptwohnsitzes sowie der Nachweis über die Aufgabe der alten Wohnrechte müssen vorgelegt werden.
Achtung!
Die Befreiung fällt nachträglich weg, wenn die Immobilie innerhalb von fünf Jahren wieder verkauft oder der Hauptwohnsitz dort aufgegeben wird. In diesem Fall erfolgt eine Nachverrechnung der Gebühren.
Für eine detaillierte Prüfung Ihres individuellen Falles und die korrekte Antragstellung im Grundbuchverfahren steht Ihnen Ihr Notar/Rechtsanwalt sowie Bankbetreuer (Pfandrecht) mit Rat & Tat zur Seite.